Selbst nicht integriert?
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Zum Leserbrief „Entgleisung“ vom 7. September:
„Das vielseitige Verb ,entsorgen‘ hat eine Wandlung erfahren. Es ist ganz auf das beschränkt, was dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz unterliegt. Dabei genießt laut Umweltbundesamt der Schutz von Mensch und Umwelt höchste Priorität. Wer die Entsorgungsvorschriften verletzt, ist als Rassist, Volksverhetzer, geistiger Brandstifter und Menschenverächter zu verfolgen. Er gehört ausgegrenzt. Er entsorgt sich gewissermaßen selbst. Nirgends ist sich Deutschlands Entrüstungsindustrie einiger als hier.“ (Wolfgang Herles)
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