Sechs Jahre Haft nach Missbrauch

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Opfer schildert Taten vor Gericht

Pforzheim (weg). Ein wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagter 62-jähriger Mann ist noch im Verhandlungssaal verhaftet worden. Das Urteil der Großen Auswärtigen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Peter Stier lautete auf sechs Jahre Freiheitsentzug. Die Richter befürchteten Fluchtgefahr. Oberstaatsanwältin Gabriele Gugau hatte sechseinhalb Jahre gefordert. Während der Urteilsbegründung verließ die Mutter des zu den Tatzeiten sieben bis neun Jahre alten Opfers laut weinend und Türen schlagend den Saal I des Amtsgerichtes.

Für die Kammer bestand an der Glaubwürdigkeit des Mädchens kein Zweifel. Seit der Trennung von seiner Ehefrau im März 2011 habe der Angeklagte das Kind immer wieder missbraucht, zuletzt in der Nacht zum 5. August vergangenen Jahres. Vor der Kammer war es dem Kind nicht erspart worden, die Taten beschreiben zu müssen. „Das Kind ist noch einmal durch die Hölle gegangen“, bemerkte die Oberstaatsanwältin in ihrem Plädoyer erbittert. Das Mädchen schilderte erschreckende Details, die nach Auffassung des Gerichts und der psychologischen Sachverständigen kein Kind dieses Alters erfinden könne.

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