Schwindel bei Prüfung zahlt sich nicht aus

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29-Jähriger gibt sich als Führerscheinanwärter aus

Maulbronn. Am Ende nimmt alles seinen routinemäßigen Gang. Der Angeklagte akzeptiert den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl und erhält eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Somit entfällt die öffentliche Hauptverhandlung, für die Richter Dr. Bernd Lindner am Dienstag zwei Zeugen ins Amtsgericht Maulbronn geladen hatte. Zum Termin war es nur deshalb gekommen, weil der Pflichtverteidiger des 29-Jährigen nach der Ausstellung des Strafbefehls Einspruch eingelegt hatte.

Was die Tat selbst betrifft, gab es indes keine zwei Meinungen, die Faktenlage war klar. Im November vergangenen Jahres startete der Student in der Mühlacker TÜV-Niederlassung einen inzwischen gängigen Betrugsversuch. Mit dem Ausweis eines Bekannten wollte er dessen Theorie-Prüfung für den Autoführerschein ablegen, kam damit allerdings nicht durch. Der verantwortliche Prüfer erkannte den Schwindel, woraufhin die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs von Ausweispapieren (§ 281 Abs. 1 StGB) einleitete und Lindner dann den eingangs erwähnten Strafbefehl vorlegte. Der Richter stimmte dem Vorschlag mit vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie einer Bewährungsauflage von 500 Euro zu, ehe die Seite des Angeklagten vom Einspruchsrecht gebraucht machte.

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