Schwarzmaler vor Gericht

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Kunstaktion versus Denkmalschutz

Pforzheim. Ist das Kunst oder nur Schwarzmalerei? Die unerlaubte Aktion an einer denkmalgeschützten Villa im September 2015 hat jetzt am Freitag, 20. April, um 9 Uhr ein juristisches Nachspiel. Der Pforzheimer Architekt, Immobilieninvestor und Künstler Andreas Sarow hat einen Bußgeldbescheid in fünfstelliger Höhe nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt. Der Fall wird vor dem Amtsgericht öffentlich verhandelt. In einer Nacht- und Nebelaktion hatte Sarow die Straßenansicht der Pforzheimer Jugendstillvilla an der Friedenstraße 103 vom 29. August auf den 30. August 2015 mit einem monochromen Farbanstrich zu einem schwarzen Objekt veredelt und damit bundesweit für Aufsehen gesorgt. Vom Fundament bis zum Dachfirst, Eingangspodest, Mauerwerk, Fensterrahmen, Klappläden und sogar die Regenrinne: Wer auf das Gebäude blickte, hat nur noch Schwarz gesehen. „Kunst“, wie Andreas Sarow damals sagte. Er verlieh seinem Werk auch gleich den passenden, eingängigen Titel. „Die Schwarze Villa – Skulptur 10x13x12 Meter“, hieß es auf an einem Schild neben dem Eingang.

Schwarzmaler vor Gericht

Schwarze Villa. Foto: Roth

Über diese „Art“ von schwarzem Humor kann das Denkmalamt nicht lachen. Dem Architekten flatterte ein fünfstelliger Bußgeldbescheid ins Haus – er hätte auch sechsstellig sein können. Immerhin ist die Jugendstilvilla aus dem Jahr 1921 Teil eines dreiteiligen Ensembles, das unter Denkmalschutz steht, die Schwarzmalerei war nicht genehmigt, Baumaterialien sollen durch die Farbe verändert und angegriffen worden sein. Als Marketing-Maßnahme hat die Radikalkur offensichtlich weniger gezogen: Das Projekt findet sich noch im Verkaufskatalog auf der Internetpräsenz des Immobilien-Unternehmens.

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