Schutz von Bäumen kontra Eigentumsrecht
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Gemeinderat lehnt Antrag von SPD und LMU mehrheitlich ab
Mühlacker. Bäume sind eine Zier des Stadtbildes – nicht nur Gewächse an der Straße, sondern auch Bäume in privaten Gärten. Auch die sollten, sofern sie nicht krank sind oder eine Gefährdung darstellen, geschont werden. Deshalb haben SPD- und LMU-Fraktion des Mühlacker Gemeinderates sich in einem gemeinsamen Antrag dafür ausgesprochen, die Stadt Mühlacker möge eine Baumschutzverordnung erlassen, in der die Bedingungen festgelegt werden, unter denen Grundstückseigentümer ihre Bäume fällen dürfen. Eine Beseitigung der mittels Verordnung geschützten Bäume müsste bei der Kommune angemeldet werden.
Am Ende konnten sich die beiden Fraktionen aber nicht durchsetzen: Mit einer relativ knappen Mehrheit von 15 Stimmen blockte das Gremium das Ansinnen ab. Auch die Verwaltung hatte einen Verzicht auf die Satzung, die es im Land nur bei „sehr wenigen“ Kommunen gebe, empfohlen. Die Durchsetzung wäre nämlich personalintensiv, und im Mühlacker Rathaus sei das dafür notwendige Personal derzeit nicht vorhanden, so das Planungsamt. Das von den Antragstellern anvisierte Ziel, möglichst viele Bäume zu erhalten, sei im Prinzip richtig, so Amtsleiter Armin Dauner, doch wären viele Einwände betroffener Bürger zu erwarten.
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