Schulbegleiterin klagt auf Festanstellung

Archiv

Ehemalige Honorarkräfte des Landratsamts gehen gerichtlich gegen die Behörde vor, die sich im Recht sieht

Pforzheim/Enzkreis. Das Thema Scheinselbstständigkeit hat auch das Landratsamt Enzkreis erreicht. Zwei Honorarkräfte aus der Schulbegleitung haben auf ihre Festanstellung bei der Behörde geklagt. Nachdem im Sommer bereits die Güteverhandlung im ersten Fall scheiterte, verlief gestern auch das Treffen zwischen der zweiten Klägerin und dem Landratsamt Enzkreis vor dem Arbeitsgericht Pforzheim ergebnislos.

Seit September 2009 betreute die Frau im Rahmen der Inklusion ein Kind mit Behinderung im Schulalltag, zu den Ferien lief das Vertragsverhältnis jeweils aus. Anspruch auf die Vorteile eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses, zu denen Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gehören bestand nicht. Ein Schuljahr lang hat sie zwischendurch in gleicher Funktion für die Organisation „miteinanderleben“ gearbeitet. Der gemeinnützige Verein bietet ebenfalls Schulbegleitung an, die Kosten für die Eingliederungshilfe werden vom Landratsamt Enzkreis übernommen.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen