Schmerzhafte Folgen einer Pizza-Lieferung
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Autotür verletzt Radfahrerin
Maulbronn/Mühlacker (ra). Verletzt worden ist eine Radfahrerin, weil sich die Tür eines abgestellten Lieferfahrzeugs „wie von Geisterhand“ öffnete, als sie das Auto passierte. Am Donnerstag ist der Fahrer des Pizza-Service wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 400 Euro und sechs Monaten Führerscheinentzug verurteilt worden.
Am 18. November vergangenen Jahres um die Mittagszeit parkte der 59-jährige Angeklagte sein Lieferauto an der Bahnhofstraße in Mühlacker und lehnte dabei die Fahrertür offenbar nur an. Nachdem er seine Pizzakartons entnommen hatte und die Heckklappe zudrückte, hat sich wohl die Tür etwas geöffnet und schlug just in dem Moment, als die 77-jährige Radfahrerin vorbeiziehen wollte, noch weiter auf, wodurch die Seniorin zu Fall kam. Der Fahrer des Pizza-Service half der Verletzten auf, setzte sie auf eine Bank und fuhr dann weg, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Beim gestrigen Fortsetzungstermin der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten verlas Richter Dr. Bernd Lindner das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen, der Tests mit einem Vergleichsfahrzeug unternommen hatte. Danach kann eine nicht ins Schloss gefallene Tür beim untersuchten Fahrzeugtyp durch das Zuschlagen der Heckklappe bis zu fünf Zentimeter aufspringen, und da zum Unfallzeitpunkt Windgeschwindigkeiten von etwa 30 Stundenkilometern gemessen wurden, ist es laut dem Gutachter „aus technischer Sicht möglich, dass die Tür durch den Wind weiter geöffnet wurde“.
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