Schlag ins Gesicht für das Kind und das Gericht

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Ohrfeige gegen Zweijährigen bleibt aufgrund einer Lüge ungestraft

Maulbronn. Nach dem Freispruch des Angeklagten machte der Richter Dr. Bernd Lindner einen sichtlich zerknirschten Eindruck. Ein fast dreistündiger Prozess ließ den erfahrenen Juristen „völlig unbefriedigt“ zurück. Für den Direktor des Maulbronner Amtsgerichts stand nach der Vernehmung von mehreren Zeugen zweifelsfrei fest, dass die roten Striemen im Gesicht des zweijährigen Sohnes des Angeklagten von einer kräftigen Ohrfeige stammen mussten. Diese Einschätzung hatte ein Rechtsmediziner mit seinen detaillierten Ausführungen, die sich auf Fotoaufnahmen stützten, untermauert. Allerdings konnte Lindner dem Vater, dem die Ohrfeige von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt worden war, die Tat nicht nachweisen. Auch die Staatsanwaltschaft musste angesichts der Zeugenaussagen kapitulieren und eine Kehrtwende vollziehen. „Im Zweifel für den Angeklagten“, zitierte Michael Ramöller einen fundamentalen Grundsatz des deutschen Rechtssystems, auf dem sowohl sein Plädoyer als auch das Urteil des Richters basierten.

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