Schlägerei im Schlosspark entsteht aus dem Nichts
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Weder Täter noch Opfer können sich an den Anlass einer handgreiflichen Auseinandersetzung erinnern
Pforzheim. Bei der Prügelei am 24. Januar 2016 im Schlosspark, die niemand angezettelt haben will, ging es um Nichts. Das erklärten jedenfalls die sechs Angeklagten im Alter zwischen 19 und 28 Jahren, die sich gestern wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht verantworten mussten. Vier von ihnen wirft Staatsanwalt Dr. Bernhard Ebinger außerdem gemeinschaftlichen Raub eines Tabakbeutels und eines Mobiltelefons vor.
Wodka, um die Nacht im Schlosspark ausklingen zu lassen, gab es noch genug, es fehlte nur an Zigaretten. Da kamen der Clique das spätere Opfer und seine zwei Begleiter gegen 3.30 Uhr gerade recht, um „Kippen zu fangen“. Immerhin konnte der Angeschnorrte mit Tabak und Blättchen zum Selberdrehen dienen, den er freiwillig anbot. Weder die Angeklagten, von denen sich gestern nur vier überhaupt zur Tat äußerten, noch das Opfer oder einer seiner Begleiter konnten Richterin Stephanie Gauß einen Grund für die Schlägerei nennen, die sich aus dem doch so unverfänglichen Gespräch entwickelte. Zwar sind dem Opfer Handy und Tabakbeutel abhanden gekommen. Aus der Perspektive der Angeklagten handelte es sich dabei um ein Versehen. Den Tabakbeutel habe er eingesteckt, um die Hände freizuhaben, sagte der eine. Das Handy habe er auf der Wiese gefunden und später verkauft, so der andere. Die exemplarische Erklärung der Angeklagten zur Streiteskalation: „Irgendwie hat jemand zugeschlagen. Ich weiß auch nicht warum.“ Für ihre teils trittfeste und teils schlagkräftige Beteiligung an einem Streit, in dem es um weniger als eine geschnorrte Zigarette ging, hatten die Angeklagten dagegen gute Gründe. „Ich wollte schlichten“, so ein heute 25-Jähriger. „Das Opfer hatte etwas in der Hand. Es sah aus, als ob etwas passieren könnte, deshalb habe ich einmal zugetreten“, beschreibt ein heute 23-Jähriger sich als Schutzmann. „Das Opfer hatte mich mit einem Karabiner an der Wange gestreift. Da habe ich ihn geschlagen, bis er zu Boden ging. Dann habe ich weiter auf ihn eingeschlagen. Er sollte doch weggehen. Warum ist er nicht weggegangen?“, sieht auch der 28-jährige Angeklagte eine Mitschuld beim Opfer.
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