Schläger wollte Opfer angeblich nur schützen

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Angeklagter kommt mit einem blauen Auge davon – Zeuge erinnert sich vor Gericht nur an LSD-Rausch

Pforzheim. Mit der Lupe suchte das Jugendschöffengericht im Fall eines Racheaktes mit Körperverletzung nach Beweisen, bevor es sein Urteil fällte. Mit einer Arbeitsauflage von 40 Arbeitsstunden kam der mehrfach vorbestrafte Angeklagte mit einem blauen Auge davon.

Eine mindestens zehnköpfige Gruppe maskierter Männer umzingelte ihre beiden Opfer am 1. April gegen 22.50 Uhr in Pforzheim. Dem Duo drohte ein Racheakt für eine Prügelei vom Vortag, bei der es einen Kumpel der aufgebrachten Menge krankenhausreif geschlagen haben soll. Beide konnten sich nach einer Rangelei in ein Café flüchten, dessen Wirt die Polizei rief. Auf ihre beharrliche Nachfrage bekamen die Ermittler von dem verängstigten Duo den Namen eines Angreifers genannt, ein Name, den der Geschädigte sogar noch bestätigte, als er drei Tage später die Strafanzeige auf dem Polizeirevier zurückziehen wollte, weil „alle Beteiligten sich geeinigt hätten“. Doch so einfach machte es sich Staatsanwältin Regina Schmid nicht. Sie erhob Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Immerhin ist der 20-jährige Angeklagte „Stammgast“ im Amtsgericht Pforzheim: Acht teils einschlägige Einträge in der Strafakte, vorzeitiges Beenden einer Drogentherapie, mehrmaliger Bewährungsbruch, sieben von zehn Terminen der Bewährungshilfe versäumt – eine Reihe von Flecken zieren die Weste des Angeklagten. Auch dass er rund eine Stunde zu spät zu seiner eigenen Verhandlung eintrudelte, weil er den Termin „voll verpeilt“ habe, spricht nicht eben dafür, dass die „Erziehungsmaßnahmen“ des Jugendstrafrechts bei dem Berufskolleg-Schüler gefruchtet hätten.

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