Schläger muss lange hinter Gitter

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Wegen Körperverletzung mit Todesfolge: 33-jähriger Grunbacher zu acht Jahren Gefängnis verurteilt

Karlruhe/Enzkreis. Acht Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge – so lautete das Urteil des Landgerichts Karlsruhe beim Prozess gegen einen 33-jährigen Grunbacher, der seine gleichaltrige Verlobte zu Tode geprügelt hat. Damit blieb das Gericht nur knapp unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten neun Jahren, aber deutlich über der Forderung der Verteidigung. Diese hatte aufgrund gegenseitiger körperlicher und verbaler Auseinandersetzungen zwischen dem Opfer und dem Angeklagten auf drei bis fünf Jahre plädiert.

Rückblick: In der Nacht zum 5. April kam es zwischen dem Angeklagten und der Frau zum wiederholten Male zu einem Streit. Dieser entwickelte sich zu einer Rangelei, bei der er auf sie einschlug. Dabei erlitt sie einen Abriss des Leberlappens und verstarb, obwohl der Mann noch versucht hatte, sie zu reanimieren. Danach versuchte er, sich umzubringen.

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