Schläger muss ins Gefängnis
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Haftstrafe für 22-Jährigen, der seine Freundin misshandelt hat
Pforzheim (weg). „Eine Spirale der Gewalt, die sich immer mehr hochschraubte“, nannte Oberstaatsanwältin Gabriele Gugau die Beziehung zwischen dem wegen Vergewaltigung, räuberischer Erpressung und Körperverletzung angeklagten Luca und seiner Freundin Maria (Namen geändert). Ihr ambivalentes Verhältnis, das bei vielen Menschen nur Kopfschütteln hervorrufen konnte, hätte als Filmvorlage dienen können; eine Mischung aus „Sie küssten und sie schlugen sich“ oder Ingmar Bergmans „Szenen einer Ehe“.
Die Auswärtige Große Strafkammer unter dem Vorsitzendem Richter Hermann Meyer verurteilte den 22-Jährigen nun zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Die Staatsanwältin hatte siebeneinhalb Jahre beantragt, Verteidiger Hans Christian Arnsperger wegen Körperverletzung auf eine bewährungsfähige Strafe plädiert. Wichtig sei, legte der Vorsitzende Richter Luca ans Herz, dass er eine Ausbildung während der Haftzeit mache und danach ein straffreies Leben führe, wie vor der unheilvollen Beziehung mit der sieben Jahre älteren Maria. Immer wieder war es zu Misshandlungen gekommen. Er schlug sie, wie auch er geprügelt worden war, zwang sie, ihm Geld zu geben, und zwang sie nach demütigenden Schlägen auch zum Verkehr (wir berichteten). Und dennoch ließ sie ihn auch nach Platzverweisen wieder in ihre Wohnung, lebte mit ihm und zeigte auf Fotos das Bild einer glücklichen schönen jungen Frau. So sah Verteidiger Arnsperger keinen Beweis für Vergewaltigungen. „Man steht vor dieser Beziehung wie vor einer Blackbox“, sagte Arnsperger. „Wir können nicht hineinschauen.“
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