Schizophrenie bereitet vor Gericht Kopfzerbrechen
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Schub oder schuldfähig: Angeklagter ist gefährlich, kann aber möglicherweise doch nicht in eine Psychiatrie eingewiesen werden
Pforzheim. Der Angeklagte ist schizophren und bleibt ohne Behandlung gefährlich. Er will keine Medikamente nehmen. Dass der Sachverständige im Fall der angeklagten versuchten Vergewaltigung in Pforzheimer Bahnhofsnähe die Antwort auf die Frage nach der Schuldfähigkeit des 24-Jährigen schuldig blieb, macht eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik schwierig.
Der Asylbewerber soll am 30. Juli 2019 eine Gaststudentin erst in dem Zug, in den er kurz nach Mitternacht in Stuttgart eingestiegen war, belästigt haben, ihr ab dem Pforzheimer Bahnhof zu Fuß gefolgt sein, sie an eine Mauer gedrängt und ihr zwischen die Beine gegriffen haben. Die junge Frau reiste tags darauf auf Nimmerwiedersehen in ihre mexikanische Heimat ab, bevor sie von einem Richter vernommen wurde. Bei der Polizei zurückgelassen hat sie eine eher oberflächliche Beschreibung des Angreifers. Über ein merkwürdiges Verhalten des Täters findet sich in ihrer Zeugenaussage, die der Vorsitzende Richter der Großen Auswärtigen Strafkammer des Landgerichtes Karlsruhe, Peter Stier, gestern verlesen hatte, kein Wort. Ebenso vage äußerte sich der Sachverständige gestern zur Schuldfähigkeit des 24-jährigen Afrikaners. Ein akuter psychotischer Schub sei bei dem Krankheitsbild naheliegend. Eine Schuldunfähigkeit sei dann nicht auszuschließen. Der Sachverständige wollte aber auch nicht ausschließen, dass der Angeklagte vielleicht doch keinen psychotischen Schub hatte. Einweisung und Behandlung in einer forensischen Psychiatrie wären damit vom Tisch.
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