Schadenssumme wird neu berechnet
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Pforzheim/Enzkreis (ih). Über 400000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen soll der Inhaber einer Sonnenstudio-Kette mit mehr als 40 Betrieben – unter anderem im Enzkreis – unterschlagen haben. Doch die Rechnung von Zoll und Rentenversicherung geht nicht auf. Die Schadensumme liegt deutlich niedriger, stellte das Schöffengericht am gestrigen dritten Verhandlungstag fest.
Über zwei Jahre, ab September 2006, soll der Angeklagte einen Teil der Löhne bar an seine Mitarbeiter ausgezahlt und so Sozialversicherungsbeiträge an Krankenkassen und der Rentenversicherung vorbeigeschleust haben. Nach den ursprünglichen Berechnungen des Hauptzollamtes und der Rentenversicherung soll sich der Schaden auf rund 420000 Euro summiert haben. Der Prüfung durch das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Dr. Karl-Michael Walz hielt das Zahlenwerk allerdings nicht stand. Es wurde nicht berücksichtigt, dass Tantiemen und Gehalt des geschäftsführenden Gesellschafters nicht sozialversicherungspflichtig sind, es wurde doppelt gerechnet und auch dem Grundsatz des Strafgesetzbuches „Im Zweifel für den Angeklagten“ wurde nicht immer Rechnung getragen.
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