Salomonischer Beschluss soll Frieden stiften

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Streit um Unterhaltspflicht und ein angeblicher Griff ans Gesäß

Maulbronn. In tiefer Abneigung ist sich das Ehepaar aus dem östlichen Enzkreis auch nach der Scheidung vor ein paar Monaten immer noch verbunden. Gestern saß der 52-jährige Handwerker auf der Anklagebank des Amtsgerichts Maulbronn. Seine Ex-Frau trat als Nebenklägerin auf. Sigrid Micol als Vertreterin der Staatsanwaltschaft warf ihm vor, von Dezember 2017 bis Juni 2018 seiner Frau den Trennungsunterhalt schuldig geblieben zu sein. Außerdem soll er sie am 11. Februar 2018 sexuell belästigt haben, indem er ihr ans Gesäß gepackt habe. Gegen den Strafbefehl hatte der Mann Einspruch eingelegt.

Ursprünglich hatte der Angeklagte gebeten, den Prozess zu verschieben. Denn er könne einen Zeugen präsentieren, der ihn vom Vorwurf der sexuellen Belästigung befreien könnte, indem er berichte, dass er am 11.Februar nicht in Illingen, sondern den ganzen Tag in Mössingen gewesen sei. Aber leider war der Zeuge gestern krank.

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