Ruhepause für die Melanchthonstadt
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Bretten: Ausgangsbeschränkung war bereits am Samstag in Kraft getreten – Polizei zeigt sich mit Einhaltung der Regeln zufrieden
Bretten. Wie leer gefegt wirkt die Brettener Innenstadt am Montagmorgen, nachdem die in Absprache mit dem Land Baden-Württemberg beschlossene Ausgangsbeschränkung am Samstag in Kraft getreten ist. Trotz des sonnigen Wetters gehen nur eine Handvoll Menschen über den Marktplatz, auf dem sonst ein buntes Treiben herrscht. Viele Geschäfte und Eiscafés haben den Betrieb vollständig eingestellt.
Seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkung sieht es leer aus in der Fußgängerzone. Foto: Willimek
Am Freitag hatte die Stadt Bretten über die Ausgangsbeschränkung informiert. Zunächst hatte es Unklarheiten gegeben, was jetzt für Bürger noch erlaubt ist und was nicht. Eine Klarstellung der Stadt soll nun für mehr Transparenz sorgen: Zu allen Personen – ausgenommen Haushaltsangehörige – ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Während öffentliche Flächen im Allgemeinen nicht mehr betreten werden dürfen, sind Gassi gehen, Spaziergänge oder Einkäufe weiterhin erlaubt, ebenso der Weg zur Arbeit. In einer Pressemitteilung ruft Oberbürgermeister Martin Wolff dazu auf, engeren Kontakt mit anderen Menschen nach Möglichkeit zu meiden und das eigene Haus nur unter nötigsten Umständen zu verlassen. Wolff appelliert an die Bürger, sich unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften insbesondere um ältere und bedürftige Mitmenschen zu kümmern. Um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen, sollen laut Mitteilung Ordnungskräfte eingesetzt werden. Bei Zuwiderhandlung können auch Strafen verhängt werden, so der Oberbürgermeister.
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