Rülke fragt wegen Tempo 40 nach

Archiv

Mühlacker (pm/fg). Der FDP-Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende im Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat beim Verkehrsministerium nachgefragt, ob es sich für eine Tempo-40-Regelung auf den Ortsdurchfahrten von Lienzingen und Lomersheim einsetze. Als Antwort nannte Staatssekretärin Gisela Splett die Voraussetzungen für Tempo 40: Entweder müsse eine besondere Gefahrenlage vorliegen oder die Notwendigkeit, die Anwohner vor Lärm und Abgasen zu schützen. Eine besondere Gefahrenlage stelle etwa ein unübersichtlicher Fahrbahnverlauf oder eine unzureichende Sicherheit des Fußgängerverkehrs dar. Zum Schutz der Anwohner kann das Tempolimit laut Verkehrsministerium innerorts von 50 auf 40 Stundenkilometer abgesenkt werden, wenn die Belastung mit Lärm und Abgasen „jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs als ortsüblich hinzunehmen ist“. Konkret sei dies der Fall, wenn die üblichen Richtwerte nachweislich überschritten würden. Die Stadt Mühlacker müsse prüfen, ob einer dieser beiden Rechtsgründe vorliegt.

Rülke hatte ferner gefragt, ob sich das Verkehrsministerium für eine Sanierung des Straßenbelags auf den Ortsdurchfahrten von Lienzingen und Lomersheim einsetze, um die Lärmbelastung zu reduzieren. Hier weist Splett darauf hin, das 2010 in Lienzingen schadhafte Stellen ausgebessert und ein neuer Fahrbahnbelag aufgebracht worden seien. Weitere Sanierungsmaßnahmen seien zumindest im laufenden Jahr nicht vorgesehen.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen