Rückendeckung für Pforzheimer Polizeikräfte
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Personenkontrolle bei Protesten gegen Nazi-Aufmarsch war rechtens
Karlsruhe/Pforzheim (pm/md). Bei den Protesten gegen den Aufmarsch von Nazis am Jahrestag des alliierten Luftangriffs auf Pforzheim hat die Polizei im Jahr 2013 Personenkontrollen durchgeführt, die ein Nachspiel vor Gericht hatten. Nach dem Urteil der Karlsruher Verwaltungsrichter sind die Kontrollen der Polizei im Rahmen des Einsatzes am 23. Februar auf dem Wartberg, bei denen auch eine Videokamera eingesetzt wurde, in Ordnung gewesen.
Eine Frau hatte gegen die Erfassung ihrer Daten sowie Videoaufnahmen ihrer Person geklagt. Das Vorgehen der Polizei sei „rechtswidrig“ gewesen, da sie erkennbar nicht zum Teil der gewaltbereiten Demonstranten gehört habe. Die Klägerin wurde laut Gericht gegen 22.30 Uhr am Rande des sogenannten Polizeikessels angetroffen, mit dem die Einsatzkräfte rund 570 Personen in Schach hielten, die sich der Mahnwache der Nazis nähern wollten. Die Frau trug eine Weste mit der in Leuchtschrift gehaltenen Aufschrift „Demo-Beobachterin“. Die Entsendung von „Demonstrationsbeobachtern“ hatte das von der Klägerin unterstützte „Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit“ der Stadt Pforzheim schriftlich angekündigt. Dessen Anliegen sei es, das Verhalten aller Beteiligten zu beobachten, zu dokumentieren und zu bewerten, um so das grundgesetzlich geschützte Demonstrations- und Versammlungsrecht zu schützen.
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