Rotes Kreuz baut auf Notfallsanitäter

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Zuständigkeiten des Rettungsdienstes: ein neues Gesetz soll Klarheit bringen

Enzkreis (pm). Von einer deutlichen Verbesserung für Notfallpatienten in der Region berichtet der Vorsitzende des DRK-Kreisverbandes, Professor Dr. Wolfgang Kramer, gleichzeitig Landesarzt des Roten Kreuzes in Baden-Württemberg. Damit die Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes besser genutzt wird, soll die Ausbildung der Rettungssanitäter voraussichtlich zum 1. Januar durch das Notfallsanitätergesetz auf den aktuellen Stand von Wissen, Technik und rechtlichem Rahmen gebracht werden. Die Rettungsassistenten hießen dann Notfallsanitäter, ihre Ausbildungszeit würde drei statt zwei Jahre dauern.

Was darf der Rettungsdienst – im Bild eine Übung des DRK Maulbronn – im Notfall tun? Ein neues Gesetz soll diese Frage klären.Archivfoto: privat

Was darf der Rettungsdienst – im Bild eine Übung des DRK Maulbronn – im Notfall tun? Ein neues Gesetz soll diese Frage klären.Archivfoto: privat

Die Notfallsanitäter, so Kramer, seien künftig befugt, „unter bestimmten Bedingungen die Heilkunde bis zum Eintreffen des Notarztes oder bis zu dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung auszuüben“. Wie genau sie aussehen wird, ist Ländersache. Der regionale DRK-Chef und Landesarzt geht davon aus, dass die Ausbildung im Sommer starten kann.

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