„Rockerprozess“ endet mit Bewährungsstrafen
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Vorsitzender Richter äußert sich vor der Urteilsverkündung zum enormen Aufwand des Verfahrens
Pforzheim. Gemessen am Aufwand und an der Dauer des Prozesses könnte festgestellt werden: „Der Berg kreißte und gebar eine Maus.“ Denn alle Angeklagten im „Rockerprozess“, bei dem es um gefährliche Körperverletzungen im Dezember 2011 und im Mai 2012 ging, erhielten Bewährungsstrafen zwischen 18 und acht Monaten. Ein 27 Jahre alter Angeklagter, dem nichts nachgewiesen werden konnte und der zu keiner Organisation zählte – nicht zu den aufgelösten „United Tribuns“ und nicht zu den mittlerweile verbotenen Unterstützern der „Hells Angels“ – wurde freigesprochen. Ein weiterer nicht vorbestrafter Angeklagter, der 35-jährige Miroslav (Namen geändert), kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro davon. Damit gilt er als nicht vorbestraft. Als Bewährungsauflagen haben die übrigen Angeklagten Geldauflagen zwischen 1000 und 3000 Euro an gemeinnützige Organisationen zu zahlen.
Am Ende der seit Oktober währenden Verhandlung sah sich der Vorsitzende des Schöffengerichtes, Amtsgerichtsdirektor Karl-Michael Walz, zu einem „Epilog“ veranlasst. Die sei kein bedeutender Prozess gewesen, sagte er. „Bedeutend war nur der Aufwand.“ Letzterer sei um 60 Prozent höher gewesen als das Verfahren gegen den Mörder Pommerenke, dem vier Morde und acht Mordversuche zur Last gelegt worden waren. Dafür seien Verfahren liegengeblieben, deren Beteiligte dringend auf Erledigung gehofft hätten.
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