Richter Lindner: „Sie waren auf Streit aus“
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Streit auf dem Fischerfest in Mühlhausen endet mit einer blutigen Schnittwunde – Das „Opfer“ teilt aber auch selbst kräftig aus
Maulbronn. (md). Richter sind nicht zu beneiden. Regelmäßig haben sie es mit Menschen zu tun, die ihnen alles andere als die Wahrheit sagen. Das prägt, wie man am Donnerstag bei einer Verhandlung im Maulbronner Amtsgericht erleben konnte. Auf der Tagesordnung stand dort für Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner ein Klassiker: Ein 30-Jähriger war wegen einer gefährlichen Körperverletzung angeklagt, zu der es im vergangenen Jahr auf dem Fischerfest in Mühlhausen gekommen war. Wie so oft stand der Beschuldigte zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss. Und natürlich gab es Beobachter des Vorfalls, die bei der Polizei ganz unterschiedliche Angaben zum Ereignis gemacht haben.
Acht Zeugen waren zum Prozess geladen, denen Lindner vorab ins Gewissen redete: „Ich habe keine Lust, mich ständig anlügen zu lassen, wenn es um Schlägereien geht.“ Der Richter empfahl, dringend die Wahrheit zu sagen und kündigte an, die Zeugen gegebenenfalls zu vereidigen. Schweres Geschütz, denn wer falsch schwört, wird nach Paragraf 154 des Strafgesetzbuchs mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Zum Auftakt der Verhandlung schilderte der 33-jährige Geschädigte seine Version dessen, was sich beim Fischerfest ereignet hatte. Der Angeklagte sei auf dem Festgelände auf ihn und seinen Freund zugekommen und habe gefragt, „ob wir Sex mit ihm haben wollen.“ Zweimal seien sie angesprochen worden. Die Antwort des Geschädigten, der vor Gericht nicht nur als Zeuge, sondern auch als Nebenkläger auftrat, der Schmerzensgeld vom Angeklagten in Höhe von 2500 Euro fordert, lautete angeblich: „Geh’ du deinen Weg, wir geh’n unseren.“
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