Rentner kann Strafe nicht bezahlen
Archiv
Tragikomischer Prozess mit einem einsichtigen Sprachtalent als Helden
Maulbronn (weg). Schinken, Wurst und Käse hat der 73-jährige Angeklagte am 29. Mai in einem Supermarkt in Mühlacker gestohlen – im Wert von 19,13 Euro. Er spreche 23 Sprachen, wie der Mann gestern gegenüber Amtsgerichtsdirektor und Richter Dr. Bernd Lindner sagte. Und er betonte, dass er den Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen zu je zehn Euro nicht bezahlen könne. Daher habe er Einspruch dagegen eingelegt. Monatlich verfüge er lediglich über 363 Euro. Dass es so weit kommen musste, sei „eine Schande für Deutschland“. Wobei er nicht die niedrigen Zuwendungen des Staates meinte, sondern die Tatsache, dass er keine Arbeit finde, obwohl er arbeiten wolle. „Könnten Sie mir das Mal in englischer Sprache sagen?“, hakte der Richter prüfend nach. Fließend kam die englische Übersetzung. „Und französisch?“ Dasselbe Resultat. Weitere Sprachproben wollte Lindner nicht hören. Dass er Lebensmittel nicht stehlen darf, ist dem Angeklagten klar. Dass er seit einiger Zeit einen Betreuer hat, weiß er auch. Allerdings weiß er nicht, warum. Und außerdem: „Den habe ich noch nie gesehen. Es ist mir, weiß Gott, unklar, wofür er sein Geld kriegt.“ Ohne Betreuer allerdings wollte Lindner nicht weiter verhandeln. Zwei Möglichkeiten stellte er in den Raum: Entweder das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt – wozu er die Einwilligung der Staatsanwaltschaft benötigt –, oder der Beschuldigte ziehe seinen Einspruch zurück und stelle den Antrag, den Betrag abarbeiten zu dürfen. Zum Beispiel in einem Altenheim. Der Angeklagte war begeistert. Vorlesen, mit alten Menschen spazieren gehen, betagten Ausländern ein Gespräch bieten – wunderbar. Auf den endgültigen Ausgang des Verfahrens darf man gespannt sein.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen