„Reichsbürger“ tobt im Gerichtssaal
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Polizei muss Angeklagten bändigen, der ins Gefängnis kommt
Pforzheim. Zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilte das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Richter Oliver Weik einen Mann wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und vorsätzlicher, schwerer Körperverletzung. Dabei berücksichtigte das Gericht vier Vorstrafen wegen schwerer Körperverletzung.
Die Hinweise auf eine Zugehörigkeit zu den sogenannten „Reichsbürgern“ bei der Zeugenvernehmung und bei anderen Ereignissen ließ das Gericht beim Urteil außer Acht. Allerdings deutete auch bei Beginn der Verhandlung einiges auf ein entsprechendes Gedankengut hin, als der mit seiner Lebensgefährtin und der kleinen Tochter in Pforzheim lebende 43-Jährige sich weigerte, auf dem Platz neben seinem Pflichtverteidiger Platz zu nehmen. Er sei nicht rechtmäßig geladen und überhaupt nicht freiwillig hier. Nach einer langen Beratung entschloss sich Weik, den Angeklagten zwangsweise vorführen zu lassen. Dabei kreisten ihn im Gerichtssaal bis zu acht Polizeibeamte ein, rangen ihn zu Boden und legten ihm Handschellen und Fußfesseln an. Dabei wehrte sich der Leiter einer Kampfsportschule und langjährige Türsteher von Clubs nach Kräften.
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