Rechte dürfen mit Fackeln aufmarschieren
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Pforzheim (pm). Die Stadt Pforzheim ist im juristischen Tauziehen um den Fackelaufmarsch des rechten „Freundeskreises: Ein Herz für Deutschland“ endgültig unterlegen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zurückgewiesen. Dieses hatte am Montag das städtische Verbot von Fackeln am Gedenktag aufgehoben.
OB Gert Hager zeigte sich einen Tag vor dem 23. Februar, an dem Pforzheim der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg gedenkt, „schwer enttäuscht“ von der Haltung der Richter: „Umso wichtiger ist es jetzt, dass die Pforzheimer in großer Zahl zur Kundgebung auf den Marktplatz kommen, um so ein unmissverständliches Zeichen gegen die sogenannte ‚Mahnwache‘ der Rechtsextremisten und Neonazis zu setzen.“
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