Rauchmelder können Leben retten
Archiv
Bis Ende des Jahres müssen Warngeräte auch an bestehenden Häusern installiert sein – Stadt hat keine Überwachungspflicht
Die Glut einer Zigarette, eine heiß gelaufene Herdplatte, ein kokelnder Christbaumzweig: All dies kann ein Feuer in Wohnungen auslösen. Dafür, dass ein Brand rechtzeitig bemerkt wird, dienen Rauchmelder. Bis zum 31. Dezember müssen Gebäudeeigentümer ihre Häuser mit Warngeräten ausstatten.
Ivanka Cuba in Mühlacker installiert einen Rauchmelder. Die Warngeräte sollen im Falle eines Brandes rechtzeitig Alarm schlagen. Foto: Fotomoment
Mühlacker. Jährlich kommen in Deutschland rund 400 Menschen bei Bränden ums Leben, die meisten in Privathaushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen, sondern einer Rauchvergiftung zum Opfer. Reduziert werden soll diese Gefahr eben durch Rauchmelder, die die betroffenen Bewohner warnen und ihnen die Möglichkeit geben, sich rasch in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen. Deshalb hat der baden-württembergische Landtag im vergangenen Jahr eine Rauchwarnmeldepflicht beschlossen, nach der bis Ende 2014 nicht nur Neubauten, sondern auch bereits bestehende Häuser von den Eigentümern mit Rauchmeldern auszustatten sind. Installiert werden sollen Rauchmelder „in allen Räumen, in denen man sich dauerhaft aufhält“, wie Schlafräume und Kinderzimmer, sowie auf allen Rettungswegen ins Freie, also zum Beispiel in Fluren“, listet der Mühlacker Feuerwehrkommandant Ralph Keipp auf.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen