Raub vor drei Jahren: Richter fällt sein Urteil

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Pforzheim (weg). Das Urteil nach einem brutalen und blutigen Raub am 13.Dezember 2015 fiel für die beiden Angeklagten mehr als drei Jahre nach der Tat milde aus: eine 20-monatige Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung für den 23-Jährigen, eine Bewährungsstrafe für den 21-Jährigen wegen Beihilfe zu Raub und gefährlicher Körperverletzung. Die Höhe einer Jugendstrafe für den jüngeren Mann wird nur dann festgesetzt, wenn er sich während der einjährigen Bewährungszeit etwas zuschulden kommen lassen sollte. Letzteres ist ein Urteil, das nur im Jugendstrafrecht Anwendung finden kann.

Wie berichtet war vier jungen Männern, darunter die beiden Angeklagten, nach einer Zechtour das Geld ausgegangen. An einer dunklen Stelle bei der Enz schlug der mit 27 Jahren Älteste des Quartetts einem schmächtigen 40-jährigen Passanten, der nach dem Weg gefragt hatte, den Ellbogen ins Gesicht und verpasste ihm beim Zusammenbrechen noch einen wuchtigen Tritt ins Gesicht. „Der Mann sah aus, als wäre ihm ein Auto übers Gesicht gefahren“, erinnerte sich der Sachbearbeiter der Kriminalpolizei. Noch heute hat der Mann ein schief stehendes Auge.

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