Rasenabfall gehört nicht zum Schnittgut

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Enzkreis appelliert an die „Kunden“ der Häckselplätze

Enzkreis (pm). In einer Mitteilung hat das Landratsamt Enzkreis auf die Bedeutung einer sorgfältigen Trennung der Materialien auf den Häckselplätzen hingewiesen. Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Gartenabfälle wie Laub, Gras oder krautige Pflanzen würden auf verschiedenen Wegen zu wertvollen Rohstoffen aufgearbeitet, und nur eine gleichbleibend hohe Qualität, die laufend überwacht werde, garantiere den Absatz dieser Rohstoffe.

Das Schnittgut wird laut Enzkreis zunächst gesammelt und von Zeit zu Zeit gehäckselt. Je nach Qualität müsse das Material weiter aufbereitet werden und könne schließlich als umweltfreundlicher Biobrennstoff in Hackschnitzelheizungen oder Biomasseheizwerken eingesetzt werden. „Wenn das Ausgangsmaterial auf dem Häckselplatz sorgfältig gesammelt und aufbereitet wurde, lassen sich mit diesem Brennstoff in der Zukunft Erlöse erzielen“, sagen Reinhard Schmelzer und Dr. Dieter Eickhoff, die Abfallberater des Enzkreises. Deshalb sei es nicht erlaubt, Schnittgut für eigene Zwecke vom Häckselplatz mitzunehmen. Mit der Anlieferung gehe das Material in das Eigentum des Kreises über.

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