Räumpflicht für Anlieger gilt auch im Herbst
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Mühlacker (pm). Die Stadtverwaltung Mühlacker weist – „aus gegebenem Anlass“, wie es in einer Mitteilung heißt – darauf hin, dass gemäß der Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt jeder Anlieger verpflichtet ist, seinen Gehweg nicht nur von Schnee und Eis, sondern auch von Laub und Unrat freizuhalten. Wer das nicht tun, muss mit Geldbußen zwischen fünf und 500 Euro rechnen.
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