Räuber beteuert nach Urteil seine Unschuld
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Schöffengericht rekonstruiert über Sprach- und Kulturbarrieren hinweg eine dubiose Raubgeschichte unter Indern
Pforzheim. Wuselig-verschlungene Aussagen der Zeugen, verkompliziert durch Sprach- und Kulturbarrieren sowie beharrliches Schweigen der Angeklagten machten es dem Schöffengericht schwer, aber nicht unmöglich, den Raub von zwei Indern auf einen Landsmann am 14 Mai 2018 in Pforzheim im Wesentlichen zu rekonstruieren und das Duo zu Freiheitsstrafen zu verurteilen, die zur Bewährung ausgesetzt werden.
Stolze 700 Euro Bargeld will ein Asylbewerber am 14. Mai 2018 zu Einkaufszwecken in seinem Geldbeutel mit sich getragen haben, als er in der Pforzheimer Innenstadt zum ersten Mal auf die Angeklagten stieß, den beiden Landsleuten von seinen Plänen berichtete und sich damit vielleicht unwissentlich als lohnenswertes Opfer in den Blickpunkt rückte.
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