Putzfrau tappt in Diebesfalle

Archiv

SIM-Karte des Mobiltelefons der Angeklagten wird bis zum nächsten Verhandlungstag ausgewertet

Maulbronn. In eine Falle getappt ist eine 39-jährige Reinigungskraft, die seit gestern wegen einer Reihe von Gelddiebstählen vor dem Maulbronner Amtsgericht steht. Sie soll in einem Zeitraum von mehreren Wochen einen fünfstelligen Betrag entwendet haben. Im Sommer des vergangenen Jahres hatte sie sich auf eine Anzeige hin als Putzfrau bei einer Familie in Mühlacker beworben. Einige Zeit später war sie nicht nur in deren Wohnung, sondern auch in der Wohnung der Eltern des Anzeigen-Inserenten und in zwei weiteren Wohnungen im Nachbarhaus tätig gewesen. Am 19. Oktober wollte eine der Arbeitgeberinnen der 39-Jährigen einkaufen. Allerdings fehlte ihre Geldbörse, in der 400 Euro waren. Man besprach sich unter den Nachbarn und stellte fest, dass aus jeder Wohnung Geld verschwunden war. Mal handelte es sich um einen Umschlag mit etwa 1000 Euro Wechselgeld, von dem die Geschädigte zunächst glaubte, er sei im Büro zwischen andere Papiere geraten oder versehentlich in den Papierkorb gewandert. Sie habe sämtliche Abfallbehälter durchsucht, sagte die Kauffrau. Man fand die Spardosen der Kinder und Behältnisse mit Notgroschen bis auf wenige Münzen geleert vor. Es fehlte ein 500-Euro-Schein, den man für einen Urlaub zurückgelegt hatte, und aus den Geldverstecken, in denen die Kauffrau ihre Firmeneinkünfte bis zur Einzahlung bei der Bank sicher verwahrt glaubte, waren in den Wochen zuvor auf unerklärliche Weise vier Plastikumschläge mit zusammen annähernd 12000 Euro verschwunden. Bei den Nachbarn nährte sich der Verdacht, dass die gemeinsame Reinigungskraft etwas mit den verschwundenen Geldern zu tun haben könnte. Die Schwiegermutter der Kauffrau zählte vor dem nächsten Putztermin die Barschaft ihres Mannes. Nachdem die Angeklagte zur benachbarten Wohnung aufgebrochen war, fehlte aus dem Geldbeutel ein Schein.

Die Geschädigten wandten sich an die Polizei. Man stellte der potenziellen Diebin eine Falle. Geldscheine im Wert von 70 Euro wurden kopiert und in den Geldbeutel zurückgesteckt, und just 70 Euro hatte die Angeklagte bei sich, als sie unweit des Tatorts von den Ordnungshütern kontrolliert wurde. Anfangs habe sie die Tat geleugnet, doch nach dem Hinweis auf einen Vergleich der Scheine mit den Kopien habe sie den Diebstahl bei der Polizei zugegeben. „Nur die 70 Euro“ hätte sie eingesteckt, was sie bedauere, sagte die Angeklagte auch vor Gericht. Unter Tränen beteuerte sie, mit allem anderen nichts zu tun zu haben. „Ich schwöre es, bei allem, was mir wichtig ist“. In der Zeit nach der Anzeige übermittelte die Angeklagte wohl eine Reihe von Kurznachrichten an die 39-jährige Geschädigte. Freiwillig übergab sie dem Gericht die SIM-Karte ihres Mobiltelefons. Diese wird bis zum Fortsetzungstermin des Prozesses am 19. Juli ausgewertet.

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen logo Artikel interessieren. Jetzt registrieren und weiterlesen.

  • Alle Webseiteninhalte
  • Inklusive aller logo Artikel
  • Jederzeit kündbar

Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen

Artikel empfehlen