„Problem mit der Rechtsordnung“

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Gefängnisstrafe für Trio aus Georgien

Karlsruhe/Enzkreis (weg). Die Urteile gegen das Trio aus Georgien, das wegen eines Wohnungseinbruchs und wegen schweren Bandendiebstahls angeklagt war, sind gefallen: Das Schöffengericht des Amtsgerichts Karlsruhe verurteilte den Jüngsten, den 25-jährigen Vitali (Namen geändert), zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Gregorij (30) und Yuri (36) müssen für ein Jahr ins Gefängnis. „Wer hier einreist und nach wenigen Tagen schon bei Diebestouren mitmacht, hat ein Problem mit der Rechtsordnung“, stellte die Vorsitzende Richterin Annette Beese bei der Urteilsbegründung fest. Vom Vorwurf des bandenmäßigen Diebstahls rückten die drei Richterinnen ab. Vitali bekam acht Monate mehr „aufgebrummt“, weil er im August bereits wegen Diebstahls verurteilt worden war und schon im September wieder klaute. Staatsanwältin Ilona Finger hatte für die drei Männer durchweg höhere Strafen gefordert. Verteidiger Maximilian Endler warb um Verständnis für Menschen wie Vitali: „Sie kommen hierher und erleben das Paradies.“ Und an diesem könnten sie mit monatlich 137 Euro nur unzureichend teilnehmen. Er forderte wie die beiden anderen Verteidiger eine Bewährungsstrafe. Die Geständnisse würdigte das Gericht zwar als „wertvoll“, jedoch gebiete es die Verteidigung der Rechtordnung, die Strafen nicht zur Bewährung auszusetzen, sagte Richterin Beese nach der Urteilsverkündung. Die Angeklagten hätten gewerbsmäßig Supermärkte abgegrast, um ihren Lebensstandard mit Autos und Handys aufrechtzuerhalten. Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung sei beeinträchtigt, Bewährungsstrafen würde deshalb niemand verstehen können.

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