Privatmann bringt Stadt vor Gericht

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Verwaltungsgerichtshof prüft Rechtmäßigkeit von Auflagen

Fitnessstudio, Spielsalon, Tafelladen, Dienstleister, Wohnen: Am Rand des Industriegebiets hat sich ein buntes Sammelsurium angesiedelt.

Fitnessstudio, Spielsalon, Tafelladen, Dienstleister, Wohnen: Am Rand des Industriegebiets hat sich ein buntes Sammelsurium angesiedelt. Foto: Huber

Mühlacker. Der Eigentümer eines Grundstücks an der Industriestraße hat wegen eines Bebauungsplans, der 2013 vom Gemeinderat auf den Weg gebracht worden war, die Stadt verklagt. Der Besitzer befürchtet, die neuen Auflagen könnten seinen Handlungsspielraum einschränken. Zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof im Zuge eines Normenkontrollverfahrens waren am Mittwoch Bürgermeister Winfried Abicht und Amtsleiter Armin Dauner nach Mannheim gereist. Im Bebauungsplan Lienzinger Straße/Vordere Industriestraße ist geregelt, welche Nutzungen im Randbereich des Industriegebiets erwünscht sind und welche nicht. Ein Dorn im Auge sind der Stadt unter anderem Spielotheken, wobei ein bestehender Betrieb auf dem fraglichen Areal Bestandsschutz genießt. Außerdem hält die Stadt Wohnungen in direkter Nähe von Industriebetrieben wie Aluminium Fischer für problematisch. Der Bebauungsplan von 2013 sieht deshalb am Rand des Industriegebiets ein eingeschränktes Gewerbegebiet vor, das in der Nähe zum Wohnpark Goldshalde in ein Mischgebiet übergeht. Nach dem Gerichtstermin zeigte sich Bürgermeister Abicht optimistisch, dass der Bebauungsplan trotz der Klage Bestand haben wird. Das schriftliche Urteil werde für Mitte nächster Woche erwartet.

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