Polizist bringt Verteidigerin auf die Palme

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Räuberische Erpressung oder einfach nur geliehenes Geld?

Pforzheim/Enzkreis (weg). Nach stundenlangem Bemühen aller Prozessbeteiligten, Licht ins Dunkel um siebenmalige räuberische Erpressung zu bringen, „platzte“ am Donnerstag der Prozess vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Karl-Michael Walz. Angeklagt war ein 23-jähriger Gelegenheitsarbeiter. Er soll seine Ex-Freundin erpresst haben, ihm Geld zu schicken, sonst werde er ihr oder ihrer kleinen Tochter etwas antun. Die Frau schickte ihm daher vom 3. bis 21. Juli 2014 insgesamt 810 Euro. Zwei Tage später zeigte sie ihn an.

Die Vorwürfe seien eine Lüge, erklärte der junge Mann. Die Wahrheit sei: Er habe der Freundin rund 1000 Euro geliehen, die er zurückhaben wollte, als das Verhältnis beendet war. Wie lange es insgesamt überhaupt eine Liebesbeziehung gab, wusste er nicht. Vier Wochen, vier Monate, vier Jahre? Keine Ahnung. Eher nur Wochen. Und da die von Hartz 4 lebende Freundin nicht so viel Geld auf einmal hatte, habe sie ihm eben vom 3. bis 21. Juli „häppchenweise“ Geld geschickt, zwischen 20 und 300 Euro. Insgesamt 810 Euro. Womit er sich zufrieden gegeben habe.

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