Polizei wundert sich über „Auto-Mofa“
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Forst/Enzkreis (pol). Die Idee, einen älteren Ford mit Hilfe amtlich bestätigter technischer Veränderungen auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometer zu drosseln, ihn mit einem Versicherungskennzeichen auszustatten und damit als „Mofa 25“ von A nach B zu reisen, hat jetzt einem Mann aus dem Enzkreis eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen die Zulassungsvorschriften eingebracht.
Dieses „Mofa“ hat vier Räder, fünf Sitze und ist viel zu schwer. Deshalb bekommt der Besitzer Ärger mit der Polizei. Foto: Polizei
Was der in Forst von Bruchsaler Verkehrspolizisten Ertappte nämlich nicht wusste, vielleicht aber auch nicht wissen wollte: Die von ihm angestrebte Ausnahmeregelung von der Zulassungspflicht besteht nur für Leichtkraftfahrzeuge mit einem Gewicht von maximal 350 Kilogramm. Sein Wagen überschritt dieses Limit aber gleich mal um das Dreifache. Der Tüftler hatte auch nicht bedacht, dass zu den Eigenschaften eines von der Fahrerlaubnispflicht befreiten Mofas nicht nur die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometer gehört. Das Fahrzeug muss überdies auch einspurig, einsitzig und mit den Merkmalen eines Fahrrades ausgestattet sein – allesamt Eigenschaften, die die Bruchsaler Beamten selbst bei einer wohlwollenden Betrachtung des Pkw nicht erkennen konnten.
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