Polizei muss Zeugen herbeischaffen

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Faustschlag: Angeklagter erhält Bewährungsstrafe – Verhandlung gestaltet sich zäh

Pforzheim (weg). Nein, Konrad (Name geändert) sieht nicht unbedingt aus wie „Schwiegermutters Liebling“, wie er am Donnerstag vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik selbstkritisch bemerkte. Schließlich ist der Mann heftig tätowiert, was freilich reine Geschmacksache ist, darüber hinaus aber ist er auch mit einem reichhaltigen Vorstrafenkonto versehen. Angeklagt war er wegen räuberischer Erpressung, Nötigung, Körperverletzung und Diebstahls.

Laut Anklage von Staatsanwältin Rebecca Vogt hatte er am 13. August vergangenen Jahres einem Bekannten, den er verdächtigte, ihm 1000 Euro gestohlen zu haben, die Faust aufs Auge geschlagen. Und dessen Freundin geschubst und sie – nicht gezwungen, wie es in der Anklage stand –, sondern nur „unfreundlich gebeten“, ihm was etwas zu trinken zu bringen.

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