Poker-Spieler hat sich verzockt

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Hoch verschuldeter Mann steht wegen unerlaubten Glücksspiels vor Gericht

Maulbronn/Mühlacker. Eine Kneipe in einem Mühlacker Stadtteil. Im Hauptraum gönnen sich die Gäste am Feierabend ein Bierchen. Doch es gibt noch andere Räumlichkeiten. Und in einem solchen Nachbarzimmer vertreiben sich die Anwesenden die Zeit anderweitig: mit unzulässigem Glücksspiel.

Pokern liegt als (Denk-)Sport im Trend, aber: Illegales Glücksspiel ist strafbar. Foto: privat

Pokern liegt als (Denk-)Sport im Trend, aber: Illegales Glücksspiel ist strafbar. Foto: privat

Solche Szenen muss die telefonisch von den Vorgängen informierte Polizei vorgefunden haben, als sie am Morgen des 21. Dezember 2013 eine Pokerrunde mit knapp zehn Zockern abrupt auflöste und die Personalien der Überraschten aufnahm. Später befasste sich die Staatsanwaltschaft mit den Spielern, stellte aber die Ermittlungen wieder ein. Nur nicht gegen einen von ihnen. Bei ihm handelt es sich um einen 40-Jährigen aus dem Kosovo. Der verheiratete Vater von vier Kindern war per Strafbefehl aufgefordert worden, 15-mal 25 Euro zu zahlen, insgesamt also 375 Euro. Klingt nicht nach viel, ist für einen Hartz-IV-Empfänger aber kein geringer Betrag.

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