Pest oder Cholera: Angeklagter darf wählen

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Volksverhetzer legt Berufung ein und erlebt eine Überraschung

Pforzheim. Im Juni verurteilte Richter Dr. Patrick Stemler den Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. In Eutingen hatte der 40-Jährige Migranten rassistisch bepöbelt. Mit der Berufung handelte sich der Alkoholiker gestern statt der erhofften Bewährung eine echte Zwickmühle ein: Gefängnis oder geschlossene Einrichtung?

Am Ende der Verhandlung vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichtes Karlsruhe überließ die Vorsitzende Richterin Diana Schick dem Angeklagten die Wahl zwischen Pest und Cholera, zwischen Urteil oder einem psychologischen Gutachten, zwischen insgesamt 19 Monaten Gefängnis oder der Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt, was einem Freiheitsentzug in Kombination mit Therapie gleichkommt, die erst mit ärztlichem Erfolgsattest endet. Zwei Jahre können da schnell ins Land gehen.

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