Partydrogen-Nachhilfe für Richter

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Junger Mann kauft „Flüssiges Ecstacy“ und verstößt damit nicht gegen Betäubungsmittelgesetz

Maulbronn. „Legal, illegal, scheißegal“ – diese Sponti-Parole aus den 1980er Jahren trifft auch auf den 23-jährigen Auszubildenden zu, der im Juli 2017 über das Internet in Polen Liquid Ecstacy geordert und dafür einen Strafbefehl wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln kassiert hat. Sein Handeln sei illegal gewesen, findet die Staatsanwaltschaft. „Falsch“, meint der junge Mann – und hat damit sogar recht.

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