Pakistaner muss für „Hilfestellung“ ins Gefängnis
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Gericht in Pforzheim verurteilt 39-Jährigen wegen Beihilfe zum Erschleichen von Aufenthaltskarten
Pforzheim/Enzkreis (weg). Eine Bewährungsstrafe kam für den 39 Jahre alten Angeklagten nicht in Betracht. Richter Patrick Stemler verurteilte den Mann am gestrigen Freitag wegen Beihilfe zum Erschleichen von Aufenthaltskarten zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren und drei Monaten. Vorgeworfen worden war dem Mann aus Pakistan, er habe begüterten Landsleuten Scheinehen vermittelt, vor allem mit Frauen aus Bulgarien. Die Männer kamen dadurch, als Ehepartner einer EU-Bürgerin, in den Genuss von Aufenthaltskarten – also praktisch Aufenthaltsberechtigungen – in Deutschland (unsere Zeitung hat berichtet).
Dass er Scheinehen vermittelt hatte, war dem Mann nicht nachzuweisen, außer in einem einzigen Fall, nämlich dem seiner Ehefrau. Von ihr hatte er sich scheiden lassen, weil er in Deutschland eine zweite Frau geheiratet hatte. Die erste Frau und seine Kinder wollte er indes trotzdem bei sich haben und arrangierte deshalb die Ehe mit einem anderen Mann. Der gab Frau und Kinder später verabredungsgemäß bei ihm ab.
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