Paketzusteller „beliefert“ sich selbst
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Urteil: Ein Jahr auf Bewährung
Vaihingen. Ziemlich lange Finger machte ein Paketzusteller. Insgesamt 20 Taten wurden dem Postbeamten zur Last gelegt. Nur sechs davon räumte der Mann letztlich ein. Er wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Vor allem auf hochwertige elektronische Geräte hatte es der Mann abgesehen, der über 20 Jahre lang bei der Post als Beamter angestellt war: Mobiltelefone, Tablet-PCs, Notebooks und eine Spielekonsole. Er öffnete fremde Pakete, die ihm „interessant“ erschienen. „Nur neugierig“ sei er gewesen, begründete er den Verstoß gegen das Postgeheimnis vor dem Vaihinger Schöffengericht.
Er habe gestohlen, um sich sein Beamtensalär aufzubessern, meinte dagegen der Staatsanwalt. Teils habe er auch Ware übers Internet bestellt – für sich, unter falschem Namen und nicht existenter Anschrift innerhalb seines Zustellgebietes; so belieferte er sich selbst, indem er die Pakete unterschlug, ohne zu bezahlen. Betroffen waren Menschen, von denen der Zusteller wusste: Sie waren kurz davor umgezogen. Auch das gab der aus Mühlacker stammende Angeklagte nach zähen Unterredungen mit dem eigenen Verteidiger schließlich zu.
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