Opfer lehnt jegliche Hilfe ab
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Rechtsmedizinerin äußert im Totschlagsprozess gegen 33-Jährigen Zweifel an der Darstellung des Angeklagten
Karlsruhe/Grunbach (rt). Im Prozess vor dem Karlsruher Landgericht gegen einen 33-Jährigen, der in der Nacht zum 5. April seine gleichaltrige Lebensgefährtin in Grunbach so massiv misshandelt haben soll, dass sie an einem Leberlappenabriss gestorben ist, schilderte gestern Rechtsmedizinerin Martine Schaule den wahrscheinlichen Tatvorgang. Ihre Darstellung widerspricht der Aussage des Angeklagten, der am ersten Prozesstag zu Protokoll gegeben hatte, dass seine Freundin bei einer Rangelei mit der Hüfte gegen ein Sideboard gefallen und dann mit dem Kopf gegen eine Bettkante geprallt sei. Laut Rechtsmedizinerin Schaul sei diese Darstellung nicht komplett auszuschließen, aber höchst unwahrscheinlich. Sie habe nicht oft solche Verletzungen gesehen und verglich sie mit dem Tritt eines Pferdes. Es sei eine massive Gewaltanwendung nötig gewesen, um dieses Verletzungsbild zu erreichen. Dass die inneren Schäden beim Sturz gegen Sideboard und Bett entstanden sind, kann die Rechtsmedizinerin nicht glauben. Als wahrscheinlicher erachte sie es, dass die tödliche Verletzung durch einen Faustschlag oder Tritt herbeigeführt worden ist. Alle Regionen des Körpers würden Schlageinwirkungen aufweisen, die nicht durch Stürze zu erklären seien, so die Rechtsmedizinerin.
Schaul äußerte sich auch zu den Verletzungen des Angeklagten, der nach dem Gewaltexzess versucht hat, sich selbst umzubringen. Seine Verletzungen seien im Wesentlichen Probierschnitte an Hals und Unterarmen. Der tiefste Schnitt in der linken Armbeuge lasse jedoch auf einen ernsthaften Suizidversuch schließen.
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