Oehler bringt Enteignungen ins Spiel
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Neue Facette im Konflikt um die Baulandentwicklung von Wiernsheim. Bürgermeister weist auf eine Möglichkeit hin, wie unbebaute Grundstücke nutzbar gemacht werden können. Bürgerentscheid am 28. Juni wirft seine Schatten voraus.
Wiernsheim. Enteignung – ein scharfes Schwert präsentierte Wiernsheims Bürgermeister Karlheinz Oehler am Mittwoch seinen Gemeinderäten. Dieses Instrument sei die Ultima Ratio, Besitzer brachliegender Grundstücke zu zwingen, diese für eine Bebauung freizugeben. Damit fügte Oehler der Auseinandersetzung, wie sich die Gemeinde in Sachen Baulanderschließung entwickeln soll, eine neue Facette hinzu. Der aktuelle Konflikt gipfelt in einem Bürgerentscheid am 28. Juni, in dem es darum geht, ob eine 2,4 Hektar große Fläche am Ortsausgang Richtung Pinache Acker bleibt oder Bauland wird.
Konfliktlinien: Brot oder Bauland, Landlust oder Landverlust? Am 28. Juni steht in Wiernsheim ein Bürgerentscheid an. Die Initiatoren machen auf einem freien Feld auf ihr Anliegen aufmerksam. Foto: Goertz
Parallel zu dieser Auseinandersetzung hat sich in der Plattengemeinde ein Arbeitskreis „Innerörtliche Verdichtung“ gebildet. Außerdem hat Bürgermeister Oehler selbst eine Umfrage in den Gebieten gestartet, in denen es einen gültigen Bebauungsplan und brachliegende Grundstücke gibt. Das ernüchternde Ergebnis präsentierte er am Mittwoch dem Gemeinderat und zeigte einen Ausweg auf. „In den Gebieten, in denen es einen Bebauungsplan gibt, gibt es 69 unbebaute Grundstücke“, berichtete Oehler. Allerdings: „Kein einziger Besitzer ist bereit, diese Flächen zeitnah zu bebauen oder zu verkaufen.“ Der Gemeinderat solle sich Gedanken machen, ob Wiernsheim nicht den Druck erhöhe, indem die Kommune alle bestehenden Bebauungspläne so ändere, dass in ihnen ein Baugebot verankert wird. Diese Möglichkeit biete Paragraf 176 des Baugesetzbuches. „Auf dem reitet ja immer Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer rum“, so Oehler. „Ich halte nichts von ihm, weil er ein Populist ist.“ Aber die Gedankenspiele, einen Bauzwang durchzusetzen, indem in den Bebauungsplänen nachträglich ein Baugebot verankert wird, will er nicht einfach als billigen Populismus vom Tisch wischen. Der Paragraf 176 bietet den Kommunen ein Arsenal an Möglichkeiten, damit die freien Grundstücke bebaut werden. Am Ende steht die Enteignung des Grundstücksbesitzers – natürlich gegen eine entsprechende Entschädigung. „Auf Basis dieser Rechtsgrundlage könnten wir den Druck auf die Besitzer brachliegender Grundstücke erhöhen“, so Oehler. „Das sollten wir demnächst im Arbeitskreis Innerörtliche Verdichtung besprechen.“
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