Öffentlichkeit muss Gerichtssaal verlassen
Archiv
Totschlag: Täter ist wahrscheinlich schuldunfähig
Pforzheim/Karlsruhe. Der gestrige zweite öffentliche Verhandlungstag vor dem Schwurgericht in Karlsruhe wegen Totschlags dauerte gerade einmal sechs Minuten. Wie schon berichtet, wird einem 22-Jährigen vorgeworfen, er habe in der Nacht zum 17. Mai seine Wohnungsnachbarin (56) in Pforzheim mit 104 Messerstichen getötet. Zuvor hatte er sie gewürgt und ihr das Zungenbein gebrochen. Während er in der Küche nach einem Messer suchte, gelang es der Frau, einen Notruf abzusetzen. Als die Beamten kurz nach 3 Uhr eintrafen, war der Frau nicht mehr zu helfen. Unter anderem hatte ein Stich die Hauptschlagader durchtrennt.
Beim ersten Verhandlungstermin in der Vorwoche waren nur die persönlichen Verhältnisse des Täters zur Sprache gekommen. Aber schon an diesem Tag hatte Verteidiger Michael Schilpp im Auftrag seines Mandanten den Antrag gestellt, die Öffentlichkeit an allen Folgetagen auszuschließen. Da der Mann an einer schweren Psychose leidet, dürfte er schuldunfähig sein. Bisher ist er in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht. In einer solchen wird er wohl auch künftig nach Prozessende leben. Daher, bei einem Unterbringungsverfahren, sei der Ausschluss der Öffentlichkeit möglich, wie Schilpp auf Anfrage erklärte. Zwar hatte sich Oberstaatsanwältin Gabriele Gugau dem Antrag entgegengestellt, die Kammer indes unter Vorsitzendem Richter Leonhard Schmidt, schloss sich dem Verteidiger jedoch an. Die Öffentlichkeit, bestehend aus zwei Pressevertretern und zwei weiteren Personen musste den Saal verlassen. Was einem Freund der Getöteten Tränen der Wut in die Augen trieb. Der liebste und uneigennützigste Mensch der Welt sei das Opfer gewesen, teilte er der Kammer mit. Er sei fassungslos.
Wir freuen uns, dass Sie sich für
einen Artikel interessieren.
Jetzt registrieren und weiterlesen.
- ➔ Alle Webseiteninhalte
-
➔ Inklusive aller
Artikel
- ➔ Jederzeit kündbar
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen