Öffentlicher Notstand in Ötisheim
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Ötisheim (the). Nach den Überflutungen vom 1. Juni will auch die Gemeinde Ötisheim nachträglich den öffentlichen Notstand feststellen. Ein entsprechender Vorschlag der Gemeindeverwaltung findet sich auf der Tagesordnung für die Sitzung am Dienstag. Durch diesen formalen Akt wird sichergestellt, dass die Opfer des Hochwassers nicht auch noch für den Einsatz der Feuerwehr zahlen müssen. „Dies wäre schlicht und ergreifend nicht zu rechtfertigen“, heißt es in einer Stellungnahme von Kämmerer Johannes Schulz, die den Gemeinderäten vorliegt. Liegt ein öffentlicher Notstand vor, kann die Kommune die Kosten eines Feuerwehreinsatzes übernehmen, ohne dafür eine Rüge der Gemeindeprüfungsanstalt zu riskieren.
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