„Nur wenige halten die Frist sauber ein“
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Späte Finanzplanung von Kommunen
Enzkreis (md). Gemessen an der Vorschrift der baden-württembergischen Gemeindeordnung sind alle Kommunen des Enzkreises zu spät dran mit den Beschlüssen ihrer Haushaltssatzung. Sie bringen ihre Finanzplanung für dieses Jahr streng genommen nicht fristgerecht auf den Weg. Unter dem Paragrafen 81 der Gemeindeordnung steht: „Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen; sie soll ihr spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres vorliegen.“ Im vergangenen November hat jedoch noch keine Gemeinde oder Stadt des Enzkreises ihre Finanzplanung für 2015 in trockenen Tüchern gehabt. Die Aufsichtsbehörde, die die Rechtmäßigkeit der Haushaltssatzungen bestätigen muss, greift trotzdem nicht ein. Markus Rudisile, Leiter der Kommunalaufsicht im Landratsamt Enzkreis, zeigt in einem gewissen Rahmen Verständnis für verspätete Beschlüsse und sagt: „Nur wenige halten die Frist sauber ein.“ Bis jetzt lägen nur neun von 27 Haushaltssatzungen vor. Oft gebe es gute Gründe für Verzögerungen: „Beispielsweise, wenn der Amtsleiter in einer Kämmerei wechselt wie im Falle Knittlingens.“ Unvorhersehbare wirtschaftliche Entwicklungen könnten einen Finanzplan ebenso überraschend durcheinanderbringen, „was beispielsweise 2009 aufgrund der Finanzkrise passiert ist“. Tendenziell habe sich die Planungsmoral in den vergangenen Jahren verbessert, sieht Rudisile einen positiven Trend. Nicht nur die Kommunalaufsicht, auch der Gemeinderat sei als Kontrollorgan gefordert. „Er kann die Verwaltung auffordern, früher aktiv zu werden.“
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