Notfalls den Rechtsweg gehen
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Zu „Kreisel: Birnbaum muss weichen“ vom 16. August, „Bürokratischer Humbug“ vom 17. August und „Verein will Kettensäge verhindern“ vom 20. August:Ergänzend zu den vorgenannten MT-Zeitungsberichten möchte ich zum berechtigten Erhalt des Birnbaumes noch entscheidende Hinweise geben: So übersichtlich wie die Zufahrt zum Kreisel ist, kann der Birnbaum, welcher sich mehr oder weniger aus allen vier Fahrtrichtungen immer auf der linken Fahrbahnseite befindet, nur von „Geisterfahrern“ auf der Gegenfahrbahn angefahren werden.Demzufolge ist der Baum kein Sicherheitsrisiko auch für die unvernünftigen Autofahrer, welche geradeaus über den Kreisel eventuell fahren würden. Die Fotos bei den Zeitungsberichten von Herrn Rieger zeigen zwar jeweils den Baum, aber nicht die wahre Verkehrssituation aus der Sicht des Autofahrers.Nach der Fertigstellung des Kreisels um den erhaltenswerten „historischen Baum“ hat seinerzeit das zuständige Ministerium die Integrationsplanung und Ausführung als „Musteranlage“ öffentlich gelobt. Nachdem es seither noch keinen Unfall mit dem Baum gab und die sinnlose Forderung zum Entfernen des Baumes vollkommen unbegründet ist, muss der Baum der Natur zuliebe erhalten bleiben. Eine haftungsrechtliche Verantwortung bei einem Unfall mit dem Baum musste weiterhin allein der Verursacher vertreten. Demnach kann die vom Ministerium vorgegebene Überprüfung des Kreisels hinsichtlich des Baumes keine Sicherheitsmängel aufweisen. Es steuert kein Fahrzeug frontal auf den Baum zu. Der Baum muss demnach weder entfernt noch anderswo versetzt werden, eher diejenige, die es fordern.Sollte die Verkehrsbehörde des Landratsamtes die Entscheidung nicht zurücknehmen, erwarte ich von der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat, im Interesse unserer Bürger den Rechtsweg einzuleiten.Raimund Gottwald, Mühlacker-Lienzingen
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