Notarielle Tätigkeit hat ein weiteres Nachspiel
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Angeklagter von 2014 steht erneut vor Gericht – Anklage behauptet: 57-Jähriger hat Geld vor der drohenden Pfändung versteckt
Pforzheim (weg). Die Verhandlung gegen den ersten freien Notar Pforzheims wegen zu hoher Gebühren hatte im Oktober 2014 mit einer neunmonatigen Bewährungsstrafe geendet. Kurios dabei war: Kaum einer der Kunden des Notars hatte sich übervorteilt gefühlt und Anzeige erstattet; im Gegenteil, die meisten waren hochzufrieden mit der schnellen und unkonventionellen Abwicklung ihrer Anliegen. Während bei staatlichen Notaren Wartezeiten von Wochen, manchmal Monaten anstanden, waren es beim freien Notar oft nur Tage, da er in dringenden Fällen Termine auch abends oder an Sonntagen vergab.
Jetzt musste sich der inzwischen 57-Jährige erneut vor Gericht verantworten. Diesmal vor Richterin Melanie Wetzel wegen Vereitelns der Zwangsvollstreckung. Er habe, wirft ihm Oberstaatsanwalt Klaus Armbruster vor, im August 2013, als er von drohenden Pfändungen gehört habe, ein verschleiertes Konto für Einnahmen aus seiner beruflichen Tätigkeit eingerichtet. Deshalb hatte er einen Strafbefehl erhalten, in dem seine frühere neunmonatige Bewährungsstrafe um drei Monate aufgestockt worden war. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. Das Ermittlungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe übernommen, da die Pforzheimer Behörde selbst zu den Geschädigten gehöre, weil Gelder, die zur Pfändung anstanden, nicht geflossen seien.
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