Niemanden verurteilt
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Zu den Leserbriefen „Engstirnig“ vom 17. Juni und „Aufklärung wäre angebracht“ vom 18. Juni:
Beide Briefe beziehen sich auf meinen Leserbrief vom 14. Juni. Dazu möchte ich anmerken: Ich habe niemanden verurteilt. In unserer Gesellschaft haben wir den Vorzug, dass das Gesetz die Meinungsfreiheit garantiert. Deswegen dürfte ich sagen, dass ich zum Beispiel Diebstahl oder vegane Ernährung oder CDU-Wählen für schlecht halte. Damit hätte ich keinen Dieb, keinen Veganer und keinen CDU-Wähler verurteilt. Mit dem gleichen Recht sage ich, dass ich homosexuelles Verhalten als schlecht für die Gesellschaft ansehe. Damit verurteile ich aber niemanden.
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