Neuregelung beim Holzverkauf
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Mühlacker (eld). Bislang hat das Forstamt das Holz aus Kommunal- und Privatwald vermarktet. Weil das Bundeskartellamt im Juni aber den gebündelten Verkauf von Nadelstammholz aus Staatswald und Nichtstaatswald über 100 Hektar untersagt hat, wurde eine Neuregelung notwendig. Der Verkauf erfolgt zukünftig über eine Holzverkaufsstelle der Kämmerei des Landratsamtes Enzkreis.
Den entsprechenden vertraglichen Bestimmungen stimmten am Dienstag die Mitglieder im Mühlacker Verwaltungsausschuss zu. Der Brennholzverkauf ist von der Neuordnung nicht betroffen. Gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes will das Land Beschwerde einlegen.
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