Neuer Paragraf stellt Opfer von Straftaten besser
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Weil ein Angeklagter nicht vor Gericht erscheint, erhält er einen Strafbefehl, und die Zuhörer bekommen eine kleine Gratisvorlesung
Maulbronn. Ein Besuch des Maulbronner Amtsgerichts lohnt sich – eine Straftat dagegen seit Anfang Juli nicht mehr in dem Maße wie früher.
Zugegebenermaßen hört sich das etwas verquer an, doch der Reihe nach: Wer auf den Stühlen im Zuschauerbereich des Maulbronner Gerichts Platz nimmt, wird Zeuge von alltäglichen Streitereien, manchmal tragischen und häufig auch kuriosen Geschichten. Fernab spektakulärer, großer Prozesse werden an der Klosterstraße 1 kleinere Fälle verhandelt, die oftmals nicht minder interessant sind. Der Laie lernt im Gerichtssaal ganz nebenbei viel über die Rechtsprechung, wenn Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernd Lindner seine Entscheidungen erläutert. Das tat er auch am Dienstag wieder, als um 9 Uhr ein Strafprozess zur Verhandlung anstand, der jedoch nicht wie geplant stattfinden konnte. Der „Diebstahl in einem besonders schweren Fall“ wurde zum juristischen Seminar, weil der Angeklagte trotz ordentlicher Ladung nicht vor Gericht erschien.
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